Landordnung. -
Bairische Lanndtsordnung 1553. Ingolstadt, (Weissenhorn) 1553. 4°. Mit Holzschnitt-Titel, 3 beidseitig bedruckten Holzschnittafeln (gefaltet) und 1 ganzseitigen Holzschnitt. 9 Bl., Bl. 1-18, 1 Bl., Bl. 19-125 (recte 124), 1 Bl., Bl. 126-197, 20 Bl. Lederband im Stil der Zeit mit reicher Blindprägung durch Fileten und Stempelornamente, im Schuber.
. BM, German books 71; Pfister I, 82; Stalla 309; Nissen (ZBI) 4570; VD 16, B 1034. - Erste Neufassung des großen bayerischen Gesetzbuches, das im wesentlichen auf den Bestimmungen der Reformation des bayerischen Landrechts von 1518 fußt, aber umfangreicher und detaillierter ist. Viele Ordnungen, wie z.B. das Reinheitsgebot des bayerischen Bieres und die Brandweinordnung, die heute noch gültig sind, gehen auf die Reformation von 1518 und die ergänzenden Bestimmungen von 1553 zurück, neu sind die Erlasse der Fischordnung. - Der Titelholzschnitt zeigt den Herzog bei der Entgegennahme des Gesetzeswerkes, umgeben von vier Würdenträgern. Die Holzschnitte zeigen den Krebs, einen Meßstab und 10 Fischarten bayerischer Seen in ihren Mindestfanggrößen. Es sind die ersten naturgetreuen Fischdarstellungen in einem gedruckten deutschen Buch. - Paginierung springt von Blatt 122 zu Blatt 124. - Geringe unauffällige Wurmspuren auf den ersten und letzten Blättern. Wenige Seiten gering gebräunt oder braunfleckig. Einige Blätter mit meist nur schwacher Feuchtigkeitsspur im oberen oder unteren Rand. Wenige Blätter mit Marginalien aus der Zeit. Das seltene Werk in sehr guter Erhaltung und in einem interessanten Ganzledereinband..
[Bookseller: E+R Kistner · Buch- und Kunstantiquariat]
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