[Hennegau / Hainault].
Erburkunde der Frührenaissance.
Bouvignies bei Ath, 4. XII. 1496. Mittelfranzösische Bastarda auf Pergament. 48 Zeilen. Gefaltet, ca. 30 x 24 cm. Vor dem Bürgermeister von Bouvignies bei Ath (Hainaut/Hennegau, heute Belgien), M. Deleuze, dem dortigen Obergericht und den Schöffen geschlossener Vertrag: Jaspart Ysacq aus Ath und sein Sohn Hanin vermachen Denis Beurelin aus Bouvignies aus freien Stücken und auf Lebenszeit gegen eine Rente einen halben Hektar Land, das Ysacq in Bouvignies, nahe dem Wald von Remonquesnoit, besitzt. Das Grundstück ist auf der einen Seite begrenzt durch den dorthin führenden Weg, auf einer anderen Seite durch den Weg nach Bigode und schließlich durch die Güter von Jacquemin Beurelin: "Jaspart hysacq en la ville dath et avoecq lui hanin Son filz quil heult de deffuncte Juliane de le plancq [...] de leurs pure et bonne voulentet et Sans constrainte nulle dirent et congnetrent quilz avoient donnet et mis a rente et ferme main tousiours perpetuelement A denis beurelin manouvries demorant en ladite ville de bouvegnies la estant present Liertaige de demi bonnier de terre ou environ [...]". Denis Beurelin verpflichtet sich ferner, binnen eines Jahres auf dem Grundstück ein Steingebäude mit Gebälk zu errichten. Er und seine Nachkommen verpflichten sich gegenüber Ysacq und seinen Nachkommen zur Zahlung einer jährlichen Summe von 26 Sols, leistbar jeweils zur Hälfte am Johannistag und am Weihnachtstag. Die erste Zahlung soll am kommenden Johannistag 1497 erfolgen. - Sollten Beurelin und seine Erben diese Rente von 26 Sols einmal nicht mehr zahlen können und sind drei aufeinanderfolgende Zahlungen ausgeblieben, so sollen Ysacq oder seine Anspruchsberechtigten, aber auch jeder Inhaber dieser Urkunde das genannte Grundstück mitsamt dem darauf errichteten Haus zurückfordern dürfen. Beurelin soll das Grundstück lebenslang nutzen dürfen, unabhängig vom Familienstand und von der Existenz von Nachkommen. Sollte er aber ohne Nachkommen sterben, so soll das Grundstück nach seinem Tod an Jean Dottegnies fallen. - Die Ortschaft Bouvignies ist heute der wallonischen Stadt Ath eingemeindet. Die Grafschaft Hennegau war mit der burgundischen Erbschaft 1477 an das Haus Habsburg gefallen und blieb bis zur Französischen Revolution österreichisch. - Volltranskription liegt bei.
[Bookseller: Antiquariat Inlibris GmbH]
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