Ablassbrief zum Besten des Kampfes gegen die Türken (Forma Confessionalis - Forma Absolutionis), datiert
München 1482. - Quer 4°. Gotische Type, 23 Zeilen. Schriftspiegel 130 x 230 mm, Blattgröße 207 x 280 mm. Rechts fast bis zum Text beschnitten, Papiermängel, Faltspuren, vertikaler Durchriss, ca. 20 Buchstaben ergänzt, alt aufgezogen. Mandelförmige Siegelspuren im unteren Blattrand. Verso alter Klebezettel (s.u.), Exlibris-Fragment und handschriftlicher Vermerk "Duplum Bibliothecae Regiae Monacensis". GW 32, Anmerkung 1. Copinger 5540. Einblattdrucke (1914), 23, Anmerkung 1. Xylographischer Einblattdruck, zugleich ein Probierstein der Inkunabel- und Xylographica-Forschung, über dessen Echtheit 1892-1905 im Centralblatt für Bibliothekswesen ein heftiger Streit unter führenden Gelehrten der Zeit entbrannt war (Schreiber, Dziatzko, Vouillième und Leidinger). Besonders reizvoll ist, daß explizit auch das vorliegende Exemplar darin erwähnt wurde und somit nicht nur eine Rarität, sondern zugleich auch ein Stück Buchhandels- und Forschungsgeschichte zum Verkauf kommt. Für Irritation unter der Wissenschaftlern sorgte insbesonders der Umstand, daß im Formular der Aussteller nicht handschriftlich eingefügt werden konnte (ohne Spatium!), sondern als solcher Petrus, Guardian des Minoritenklosters zu München, eingedruckt war. Dies schien den Befürwortern der Fälschungstheorie der stärkste Beweis zu sein, ebenso wie der jeweils festzustellende ovale Siegenrest am unteren Papierrand (K. Dziatzko in Centralblatt f. BW Bd. IX/1892. S. 338f., E. Vouillième, ebda. Bd. XXI/1904, S. 566, der beklagt, daß Exemplare "dieses modernen nichts weniger als seltenen Machwerks in den Handel gebracht und zu hohen Preisen ausgeboten worden"). Die Firmen, die zwischen 1898 und wohl 1904 insgesamt 5 Exemplare zu verkaufen hatten, lesen sich aus heutiger Sicht wie ein "Who is Who" der Branche, und es ist uns eine Ehre, unserer kleines Antiquariat nun dort einreihen zu dürfen: Gilhofer & Ranschburg, Baer & Co., Breslauer & Meyer, J. Rosenthal und J. Halle (Katalog 34, Nr. 78). Gründlich vermerkt V. jeweils die Verkaufskataloge, die Katalognummern und die Verkaufspreise. Aufgrund eines Lesefehlers hatte J. Halle eine falsche Beschreibung gegeben, worüber Vouillème sich besonders ausläßt. Dieser Rüge des von uns hochgeschätzten Inkunabelforschers verdanken wir nun, daß wir das vorliegende Exemplar zweifelsfrei identifizieren konnten, denn rückseitig findet sich ein alt montierter Katalogausschnitt mit der [falschen] Beschreibung und der Nummer "78". Die Echtheit des Holztafeldrucks hat schließlich eindrucksvoll Georg Leidinger bewiesen ("Der Münchener xylographische Ablaßbrief von 1482 ist echt", Cb.f.BW Bd. XXII/1905 S. 138-41). Er konnte die Auslösung aus mehreren Inkunabel des Münchener Franziskanerklosters nachweisen, die Siegelreste erklären und auch den Grund benennen, warum dort unverbrauchte Ablässe als Makulatur verklebt worden waren. "Papst Sixtus IV. hatte in der Mitte des Jahres 1482 die Ablässe zu Gunsten des Kreuzzuges gegen die Türken . widerrufen und ungültig erklärt. Infolge dieses Widerrufs blieben denn wohl auch die xylographischen Ablaßformulare des Guardians und Predigers Petrus vom Münchner Franziskanerkonvent unbenutzt. Sie taugten nur mehr zur Verwendung beim Einbinden von Büchern". Habent sua fata libelli.
[Bookseller: Kunsthaus am Museum]
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