REFORMACION des bayrischen Landrecht. nach Christi unsers Hailmachers geburde im fünftzehenhundert und achtzehend in Jar aufgericht.
München, 1518.. (H. Schobser). 34 nn. Bll., 1 weißes Blatt, CLXVIIInum. Bll. Moderner Hpgtbd. Folio. (TRE245). Erstausgabe der berühmten Reformation des bayrischen Landrechts. Bayern weist von allen deutschen Territorien die längste Rechtstradition vor. Bereits im 8. Jahrhundert finden wir Rechtsaufzeichnungen der Bayern. Im Jahre 1335 wird das bayrische Landrecht unter Ludwig den Bayern erstmals kodifiziert. In der Neuzeit nimmt die Reformation des bayrischen Landrechts eine besondere Stellung ein. Es ist eines der wenigen Reformationen, das relativ unberührt vom Römischen Recht gestaltet wurde. Das Landrecht vereint die wichtigsten Rechtsgebiete: Privat-, Straf- und Prozeßrecht. Eine Besonderheit ist die Zusammenführung von Stadt- und Landrecht, auch das öffentliche, sowie das Polizeirecht. - Durchgehende Feuchtigkeitsspur am unteren Steg.
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